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Beschreibung des Stadtarchivs Graz nach ISDIAH – International Standard for Describing Institutions with Archival Holdings
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5.1 BEREICH IDENTITÄT
5.1.1 Identifikator AT-STARG
5.1.2 Autorisierte Namensform Stadtarchiv Graz
5.1.3 Parallele Namensformen Municipal Archives Graz, Graz City Archives
5.1.4 Andere Namensform(en) Stadtmuseum Graz GmbH│Stadtarchiv Graz (01.04.2014 -)
5.1.5 Art der Institution mit Archivbeständen Kommunalarchiv
5.2 BEREICH KONTAKTE
5.2.1 Standort und Adresse Schiffgasse 4 / Entenplatz 3a, 8020 Graz, Österreich
https://www.grazmuseum.at/stadtarchiv/
5.2.2 Telefon, Fax und E-Mail Tel.: +43 (0)316 872-7620
E-Mail: stadtarchiv@stadt.graz.at
5.2.3 Kontaktpersonen Leitung Mag. Dr. Wolfram Dornik
E-Mail: wolfram.dornik[at]stadt.graz.at
5.3 BEREICH BESCHREIBUNG
5.3.1 Geschichte der Institution mit Archivbeständen
Im Mittelalter zählte das Verwahren wichtiger Rechtsdokumente der Stadt Graz zu den Aufgaben des Stadtschreibers. Beim Stadtbrand 1555 und durch Skartierungen in den Jahren 1803 und 1820 sind zahlreiche Bestände verloren gegangen. Was von der Grazer Altregistratur erhalten geblieben war, wurde von den Registratoren der Stadtverwaltung betreut und in den Amtsstuben aufbewahrt. Zum 800-jährigen Jubiläum der Stadtgründung 1928 wurde zunächst die Einrichtung eines Stadtmuseums von einem „Städtischen Jubiläumsausschuss“ vorangetrieben, der danach als „Ausschuss für ein Städtisches [Archiv und] Museum“ weitergeführt wurde und dem u.a. Fritz Popelka vom Steiermärkischen Landesarchiv sowie der Bibliothekar Robert Meeraus angehörten. Meeraus war ab 1929 Städtischer Kustos im neu geschaffenen Museumsreferat. Das Stadtarchiv Graz wurde auf Basis eines Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Jänner 1930 von Bürgermeister Vinzenz Muchitsch per Präsidialerlass mit Wirksamkeit am 10. Februar 1930 begründet, der Stadtratsabteilung III „Wirtschafts- und Verkehrsamt“ zugeteilt und gemeinsam mit den Angelegenheiten des Stadtmuseums, der Stadt- bzw. Amtsbibliothek geführt. Als erster Leiter wurde Robert Meeraus berufen und zusätzlich noch mit dem Fremdenverkehrsreferat betraut. Räumlich waren die neuen Abteilungen im Rathaus untergebracht, Ende 1930 wurden dann Räume im zweiten Stock in der Sackstraße 20 zugewiesen.
Nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich am 12. März 1938 übersiedelten Museum und Archiv im August 1938 ins Palais Attems in der Sackstraße 17. Personell wurde das Stadtarchiv sukzessive mit NSDAP-Mitgliedern besetzt, die u.a. mit der Überprüfung von sogenannten Abstammungsnachweisen im Rahmen der NS-Rassengesetzgebung befasst waren. Die Museumsagenden gingen an die Kulturabteilung über, die im Dezember 1938 im Zuge der Einführung der „Deutschen Gemeindeordnung“ errichtet worden war.
Unmittelbar nach Kriegsende wurde das Stadtarchiv im Mai 1945 in der Geschäftsabteilung 1a „Theaterreferat, Stadtbücherei und Archiv“ angesiedelt und zunächst provisorisch dem Magistratsdirektor unterstellt, auch in den Folgejahren blieb es organisatorisch der Magistratsdirektion zugeordnet. 1955 mussten die Bestände aufgrund von Platzmangel und baulichen Mängeln vorübergehend in das Dachgeschoss und Kellerräumlichkeiten des Rathauses verlegt werden. 1970 übersiedelte das Stadtarchiv vom Standort Sackstraße 18 in das ehemalige Palais Stubenberg-Wildenstein in der Hans-Sachs-Gasse 1, 1999/2000 bezog das Stadtarchiv den heutigen Standort in der Schiffgasse 4. Ab April 2004 kam das Stadtarchiv im Rahmen einer Umstrukturierung der Magistratsverwaltung im Zuge des „Reformprojekts 2000+“ organisatorisch zum Kulturamt. Mit 1. April 2014 erfolgte durch einen Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 2014, auf der Grundlage von § 16 Abs 4 Steiermärkisches Archivgesetz, das eigens für diesen Zweck novelliert worden war, die Ausgliederung des Stadtarchivs an die Stadtmuseum Graz GmbH.
5.3.2 Geographischer und kultureller Kontext
Das Stadtarchiv Graz ist als historisches Archiv zuständig für die städtischen Ämter und Einrichtungen sowie die Vertretungskörper der Statutarstadt Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs.
Seit Ende des 13. Jahrhunderts stand Graz unter habsburgischer Herrschaft, von 1564 bis 1619 war es Residenzstadt Innerösterreichs. 1918 bis 1938 und wieder ab 1945 ist Graz Landeshauptstadt des Bundeslandes Steiermark. Zwischen 1938 bis 1945 war Graz Teil des Deutschen Reiches und wurde von einem nach dem „Führerprinzip“ eingesetzten sogenannten „Oberbürgermeister der Stadt der Volkserhebung Graz“ regiert. Im Oktober 1938 kam es durch die Eingemeindung von damaligen Umlandgemeinden zur Schaffung von „Groß-Graz“, eine Maßnahme, die bereits unter der früheren sozialdemokratischen Stadtregierung geplant gewesen war. Zehn Gemeinden wurden dabei zur Gänze übernommen, bei sieben nur Teile des Gemeindegebietes: 1. Andritz, 2. Eggenberg, 3. Engelsdorf, 4. Feldkirchen, 5. Gösting, 6. Hart bei St. Peter, 7. Kainbach, 8. Liebenau, 9. Mariatrost, 10. Messendorf, 11. St. Peter bei Graz, 12. St. Veit ob Graz, 13. Straßgang, 14. Thondorf, 15. Waltendorf-Ruckerlberg, 16. Weinitzen, 17. Wetzelsdorf. Die bisherigen sechs Bezirke wurden aufgelöst und durch acht neue ersetzt: Graz-Mitte, Graz-Nord, Graz-Nordost, Graz Ost, Graz-Südost, Graz-Südwest, Graz-West und Graz-Nordwest.
1946 wurden die ursprünglichen sechs Bezirke wiederhergestellt und die zehn neuen Bezirke daran anschließend durchnummeriert. 1988 wurde Puntigam als 17. Bezirk aus dem 16. Bezirk Straßgang zusammen mit Anteilen des 5. Bezirks Gries ausgegliedert.
Die Grazer Stadtbezirke:
• I. Innere Stadt
• II. Leonhard
• III. Geidorf
• IV. Lend
• V. Gries
• VI. Jakomini
• VII. Liebenau
• VIII. St. Peter
• IX. Waltendorf
• X. Ries (zuvor: Kainbach)
• XI. Mariatrost
• XII. Andritz
• XIII. Gösting
• XIV. Eggenberg
• XV. Wetzelsdorf
• XVI. Straßgang
• XVII. Puntigam
1999 wurde die Grazer Altstadt in die UNESCO-Welterbe-Liste aufgenommen, 2010 folgte Schloss Eggenberg. Im Jahr 2003 war Graz “Kulturhauptstadt Europas”.
5.3.3 Mandate/Rechtsgrundlagen der Kompetenzen
Verordnung des Stadtsenats der Landeshauptstadt Graz vom 04.07.2019 betreffend die Grazer Archivordnung 2019 – GAO 2019, https://www.graz.at/cms/beitrag/10320322/7765198/
Verordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz vom 08.06.2019 betreffend die Grazer Archivtarifordnung – GATO, https://www.graz.at/cms/beitrag/10334996/9740941/
Das Stadtarchiv Graz ist zuständig für Archivgut der Stadt Graz, dessen Erhaltung und Bewahrung im öffentlichen Interesse gelegen ist und für die Zwischenarchivierung von Altregistraturgut.
Die Aufgaben gemäß Grazer Archivordnung 2019 sind:
§ 2 (1) Archivierung von Archivgut, der zivilrechtliche Erwerb, die Übernahme und Archivierung sonstigen Archivgutes, die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen sowie die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben im Sinne des Steiermärkischen Archivgesetzes und dieser Verordnung nach § 16 Abs 4 Steiermärkisches Archivgesetz […]
§ 3 (1) Der beliehene Rechtsträger hat die Archivwürdigkeit der ihm zur Übernahme angebotenen oder von ihm rechtmäßig erworbenen Unterlagen zu beurteilen (§ 6).
(2) Der beliehene Rechtsträger hat die archivwürdigen Unterlagen (Abs 1) unabhängig von der Form des Datenträgers – wie Urkunden, Handschriften, Akten und sonstige Schriftstücke, Dateien, Druckwerke, Karteien, Pläne, Plakate, Siegel, Bild- und Tondokumente – sowie Findmittel nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu übernehmen, zu ordnen, dauerhaft zu verwahren oder zu speichern, zu erhalten, zu restaurieren, zu erschließen, nutzbar zu machen und bereit zu stellen.
(3) Der beliehene Rechtsträger hat die in § 2 Abs 1 Z 5 lit a genannten Stellen bei der Administration ihrer Schriftgutverwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen zu beraten.
(4) Dem beliehene Rechtsträger obliegt die Zwischenarchivierung (§ 26) von Altregistraturgut.
(5) Der beliehene Rechtsträger hat wissenschaftlich tätig zu sein und Forschungen auf dem Gebiet der Grazer Stadtgeschichte zu unterstützen. Dies umfasst auch
1. die Unterstützung von Benutzer/-innen bei Recherchen und Forschungen im Archivgut nach Maßgabe personeller Ressourcen,
2. die Mitwirkung an bzw Durchführung von archivfachlichen und historischen Forschungsvorhaben, Ausstellungen und Veranstaltungen,
3. die Führung der wissenschaftlichen Archivbibliothek und der Amtsbibliothek.
(6) Dem beliehenen Rechtsträger obliegt im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse und Aufgaben die Wahrnehmung des Archivalienschutzes (§ 8).
5.3.4 Verwaltungsstruktur
Das Stadtarchiv Graz ist seit 1. April 2014 eine Organisationseinheit der Stadtmuseum Graz GmbH und bildet gemeinsam mit dem Graz Museum das „Zentrum für Stadt und Stadtgeschichte“. Es untersteht der Dienstaufsicht durch die Magistratsdirektion der Stadt Graz.
Interne Struktur:
• Verwaltung und Organisation
• Nutzer*innenservice
• Bauakten
• Bestandsberatung
• Historische Recherchen
• Erschließung
• Bibliothek
5.3.5 Records Management/Schriftgutverwaltung und Akzessionspolitik
Das Stadtarchiv Graz berät die Dienststellen und Behörden der Stadt Graz einschließlich der vorberatenden Gemeinderatsausschüsse, des Kontrollausschusses, der Verwaltungsausschüsse, der Eigenbetriebe, der Krankenfürsorgeanstalt, des Stadtrechnungshofes, der Bezirksräte und der einzelnen Mitglieder des Stadtsenates sowie deren Rechts- und Funktionsvorgänger (§ 3 Abs 3 GAO) bei der Administration ihrer Schriftgutverwaltung und der Sicherung ihrer Unterlagen und archiviert ihre dauerhaft aufzubewahrenden oder als archivwürdig bewerteten Unterlagen.
Hinsichtlich der Anbietung von Unterlagen zur Übernahme gilt, dass diese „nach Maßgabe der Organisationsvorschriften der Stadt Graz (insbesondere hinsichtlich der Art und Form der anzubietenden Unterlagen sowie der Fristen für die Anbietung)“ erfolgt (§ 5 Abs 1 GAO).
Unternehmungen, an denen die Stadt Graz mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die sie durch andere Maßnahmen beherrscht, Stiftungen und Fonds, sofern die Stadt Graz mindestens 50 % des Stiftungs- oder Fondsvermögens bereitgestellt hat, Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen der Stadt Graz oder von ihr bestellten Personen verwaltet werden sowie physische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die Vermögen der Stadt Graz treuhändisch verwalten, haben Unterlagen, dann zur Übernahme anzubieten, wenn die für sie geltenden Vorschriften eine Anbietungspflicht vorsehen (§ 2 Abs 5 lit. b-e GAO).
Zur Dokumentation der Stadtgeschichte sammelt das Archiv gezielt archivwürdige Unterlagen von sonstigen natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, sofern diese von öffentlichem Interesse für die Stadt Graz sind. Wesentliche Übernahmekriterien sind die stadthistorische Relevanz sowie die Eignung zur archivischen Aufbewahrung, Bearbeitung und Zugänglichmachung. Die Übernahme „erfolgt nach Maßgabe der finanziellen, räumlichen und personellen Ressourcen im Rahmen einer Vereinbarung mit der anbietenden Stelle“, dabei „ist nach Möglichkeit sicherzustellen, dass die übernommenen Unterlagen der Öffentlichkeit nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung zur Nutzung zur Verfügung stehen“ (§ 7 Abs 2 GAO).
Das Sammlungsprofil der Archivbibliothek hat folgende Schwerpunkte: Graecensien, Stadtgeschichte, Landesgeschichte Steiermark und österreichische Geschichte, Archivwissenschaft, Geschichtswissenschaft.
5.3.6 Gebäude
Das Archivgebäude in der Schiffgasse 4 wurde im Jahr 1999 für die Nutzung als Archiv adaptiert, es hat vier Geschosse und verfügt über eine Nettonutzfläche von ca. 1250 m². Der öffentlich zugängliche Bereich umfasst das Foyer und den Lesesaal. Der Lesesaal und die Büros befinden sich im 3. Stock.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist technisch gegen Einbruch und Brandgefahr gesichert.
Der Baukern des Hauses, das im 19. und 20. Jahrhundert massiv umgebaut worden ist, stammt aus den Jahren 1774-1776. Das Gebäude war anfangs als vom Magistrat zu diesem Zweck errichtete bürgerliche Schießstätte genutzt worden, die 1786 von Kaiser Joseph II. geschlossen wurde, außerdem befanden sich darin ein Tanzsaal und Mietwohnungen. 1909/10 erfolgte der Umbau zu einer Schule, der Mädchen-Arbeits- und Fortbildungsschule des Steiermärkischen Gewerbevereins (die sogenannte „Entenschule“), später staatliche Frauenberufsschule. (Die ehemaligen Klassenzimmer dienen heute als Depoträume.) Nach 1974 Nutzung des Gebäudes durch eine Pharmafirma als Lager- und Erzeugungsstätte.
5.3.7 Archivbestände und Sammlungen
Die Bestände des Stadtarchivs Graz gliedern sich in folgende Gruppen:
1. Archiv der Stadt Graz: Unterlagen der politischen Vertretungskörper, der Dienststellen und Behörden des Magistrates, der Eigenbetriebe und Beteiligungen der Stadt Graz
2. Ehemalige Grazer Umgebungsgemeinden: Unterlagen der 1938 eingemeindeten Umgebungsgemeinden von Graz
3. Nichtstädtische Provenienzen: Unterlagen staatlicher und privater Herkunft: Nachgeordnete Bundesdienststellen, Vereinsarchive sowie Vor- und Nachlässe
4. Sammlungen: enthält v.a. Fotografien, Karten und Pläne, Plakate
5. Archivbibliothek: wissenschaftliche Dienstbibliothek und Amtsbibliothek, Sammelschwerpunkte: Amtsdruckschriften, Österreichische, Steirische und Grazer Geschichte, Archivwesen
5.3.8 Findmittel, Archivführer und Publikationen
Die Bestände sind im Grazer Archivinformationssystem (GAIS) verzeichnet, zum Teil auch auf Akten- und Einzelstückeebene. Zu einigen Beständen sind Digitalisate in GAIS verfügbar: https://gais.graz.at/stadtarchiv-graz/. Die Erschließungsmetadaten in GAIS stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC 4.0 AT https://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/at/ zur Verfügung.
Social Media:
Instagram: @stadtarchivgraz
Historisches Jahrbuch der Stadt Graz:
Seit 2014 ist die Stadtmuseum Graz GmbH für die Herausgabe des seit 1968 erscheinenden Historischen Jahrbuches der Stadt Graz zuständig, dessen Sitz und Auslieferungsadresse es bereits ab 1970 gewesen ist.
Ab Band 45/46 (2016) erscheint das Historische Jahrbuch der Stadt Graz drei Monate nach der Veröffentlichung der Druckversion auch unter der Lizenz CC BY-NC, ab Band 51 unter der Lizenz CC BY 4.0, auf unipub, dem Open-Access-Repositorium der Universität Graz. Online unter: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhjsg/
Publikationen:
Wolfram DORNIK: Von verschlungenen Wegen und verlorener Geschichte. Historische Entwicklung und Bestände des Stadtarchivs Graz, in: Historisches Jahrbuch der Stadt Graz, 45/46, Graz 2016, 351-371. Online unter: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhjsg/periodical/titleinfo/1771792
Gerhard MARAUSCHEK (Hg.): Zur Eröffnung des neuen Stadtarchivs Graz am Entenplatz am 2. Mai 2000, Graz: Stadtarchiv, 2000.
Josef RIEGLER: Das neue Stadtarchiv Graz, in: Scrinium, 53, 1999, 333-341.
Gerhard MARAUSCHEK: Das Stadtarchiv Graz, seine Aufgaben und Bestände, in: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs, 44/45, Graz 1995, 213-224. Online unter: https://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/dokumente/11683558/c2cff3f0/213%20bis%20224%20aus%20Mitteilungen%2044-45-%20Das%20Stadtarchiv%20Graz.pdf
5.4 BEREICH ZUGANG
5.4.1 Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 12 Uhr, Dienstag: 8 – 16 Uhr
Die Schließzeiten werden auf der Homepage des Stadtarchivs Graz verlautbart.
5.4.2 Zugangs- und Benutzungsbedingungen
Die Benützung des Archivs ist kostenlos. Die Benützung von Archivgut ist ausschließlich im Lesesaal des Stadtarchivs Graz möglich. Für die Arbeit im Lesesaal ist eine Terminvereinbarung notwendig. Die Bestellung von Archivalien ist persönlich im Lesesaal, telefonisch und per E-Mail möglich.
Vor Nutzung des Archivs muss ein Benutzungsansuchen gestellt werden, das u.a. Angaben über die Person des/der Benutzungswerbers/-in, den Benutzungszweck und das Benutzungsthema sowie eine Datenschutzerklärung enthält. Außerdem ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Mit der Unterfertigung des Benutzungsansuchens bestätigt der/die Benutzer/-in die Kenntnisnahme der Archivordnung und verpflichtet sich diese einzuhalten. Anträge auf Einsichtnahme in Bauakten sowie in Archivgut können auch mittels Online-Formular auf der E-Government-Plattform der Stadt Graz unter https://www.digitalestadt.graz.at/ gestellt werden.
Für die Bestände des Stadtarchivs Graz gilt grundsätzlich eine gleitende Schutzfrist von 30 Jahren, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist oder das Archivgut bereits im Zeitpunkt seiner Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder vor seiner Übergabe bereits öffentlich zugänglich war (§ 12 Grazer Archivordnung 2019). Unterlagen mit sensiblen Daten im Sinne von § 4 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von § 9 DSGVO unterliegen einer Schutzfrist bis zum Tod der betroffenen Person bzw. von 110 Jahren nach deren Geburt, es sei denn diese hat zu Lebzeiten einer Einsichtnahme zugestimmt.
Vor Ablauf der Schutzfrist kann gemäß § 13 Abs 4 Grazer Archivordnung u.a. für wissenschaftliche Zwecke ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden, über den bescheidmäßig entschieden wird.
Deposita können entsprechend den vereinbarten Übergabekonditionen benützt werden. Aus konservatorischen Gründen kann bestimmtes Archivgut von der Vorlage ausgenommen sein.
Die Archivbibliothek ist eine Präsenzbibliothek und umfasst ca. 4500 Bände. Bücher werden im Rahmen der Benutzung vor Ort bereitgestellt, eine Entlehnung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Archivbenutzung sind online verfügbar unter:
https://www.grazmuseum.at/stadtarchiv/benutzung/infos-richtlinien/
Erklärung zur Informationspflicht (Datenschutzerklärung) für den Webauftritt der Stadtmuseum Graz GmbH (Graz Museum und Stadtarchiv Graz):
https://www.grazmuseum.at/stadtarchiv/datenschutzerklaerung/
Verhalten im Lesesaal:
GAO § 23 Verhalten in den Arbeitsräumen
(1) Die Benutzer/-innen haben sich in den Arbeitsräumen des Stadtarchivs Graz so zu verhalten, dass andere Benutzer/-innen, insbesondere durch lautes Sprechen, Telefonieren, die Verwendung lärmerzeugender Hilfsmittel, nicht gestört werden.
(2) In den Arbeitsräumen sind Anweisungen der Bediensteten des beliehenen Rechtsträgers insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung, Nutzung und Rückstellung von Archivgut sowie der Zuweisung von Arbeitsplätzen zu befolgen.
(3) In den Arbeitsräumen sind insbesondere verboten:
a) die Einnahme von Mahlzeiten oder Getränken,
b) das Rauchen,
c) die Mitnahme von Taschen, Schirmen, Mänteln und dergleichen sowie
d) das Mitführen von Tieren oder gefährlichen Gegenständen.
§ 24 Umgang mit Archivgut:
(1) Die Archivalien sind sorgfältig und äußerst schonend zu behandeln; sie dürfen insbesondere nicht mit Flüssigkeiten, Speisen, Schmutz und dergleichen in Kontakt kommen und keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.
(2) Aus konservatorischen und hygienischen Gründen wird empfohlen, sich vor und nach der Nutzung von Archivgut die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Erforderlichenfalls sind zur Schonung von Archivgut die dafür vorgesehenen Handschuhe zu verwenden.
(3) Archivgut darf nicht als Schreibunterlage verwendet und es dürfen keine Fremdkörper (Klebestreifen, Haftnotizen, Gummiringe, Klammern und dergleichen) angebracht werden. Das Anbringen von Kennzeichnungen oder Anmerkungen auf den Archivalien ist unzulässig. Für Notizen sind Bleistifte zu verwenden.
5.4.3 Erreichbarkeit
Das Archivgebäude ist barrierefrei zugänglich. Der Lesesaal befindet sich im 3. Stock und ist über einen Lift erreichbar. Ein Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Anreise:
• Mit der Straßenbahn: Haltestelle Südtiroler Platz/Kunsthaus und Fußweg über den Grieskai und Nikolaiplatz in die Schiffgasse
• Mit dem Bus: Haltestelle Griesplatz und Fußweg über die Griesgasse und den Nikolaiplatz
• Mit dem Fahrrad: Fahrradabstellplätze sind vorhanden
• Mit dem Auto: gebührenpflichtige Parkplätze in der Citygarage Weitzer, Grieskai 16 (beim Nikolaiplatz)
5.5 BEREICH DIENSTLEISTUNGEN
5.5.1 Dienstleistungen für die Forschung
Im Lesesaal stehen sieben Arbeitsplätze, drei davon mit Stromanschluss, sowie kostenfreies WLAN zur Verfügung.
Eine wissenschaftliche Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten, diese kann auch in englischer Sprache erfolgen.
Auskünfte zu Beständen und ihrer Benutzbarkeit werden online im Grazer Archivinformationssystem (GAIS), schriftlich oder telefonisch kostenfrei gegeben. Fragen zum Archivgut können auch über ein Formular im Kontextmenü der Verzeichnungseinheiten im Archivinformationssystem gestellt werden.
Stadtgeschichtliche und sonstige Anfragen können per Email an das Stadtarchiv Graz gerichtet werden. Gemäß Grazer Archivtarifordnung ist für die Bearbeitung und Beantwortung von schriftlichen Anfragen sowie die Vornahme vertiefter Recherchen bis zum Ausmaß einer halben Stunde kein Kostenersatz zu leisten. Für jede weitere (begonnene) halbe Stunde ist ein Kostenersatz in der Höhe von je EUR 35,00 zu bezahlen.
Häufig verwendete Nachschlagewerke zur Grazer Stadtgeschichte, das Historische Jahrbuch der Stadt Graz, das Adressbuch der Stadt Graz und das Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz stehen im Lesesaal zur Einsichtnahme bereit.
Archivführungen werden auf Anfrage angeboten. Im Rahmen des Internationalen Archivtags am 9. Juni werden in der Regel jährlich spezielle Veranstaltungen durchgeführt.
5.5.2 Reproduktionsmöglichkeiten
Reproduktionen können im Rahmen der Nutzung von Benutzer*innen kostenfrei mit einem Fotoapparat bzw. Smartphone angefertigt werden. Im Lesesaal steht ein Aufsichtscanner zur Verfügung, mit dem Scans bis zum Format A2+ angefertigt werden können (kostenpflichtig). Für die Benutzung des Scanners ist die Mitnahme eines eigenen USB-Speichermediums erforderlich (USB Typ A). Reproduktionen können gegen Kostenersatz auch in Auftrag gegeben werden.
Für die Herstellung von Kopien, Reproduktionen und Digitalisaten ist gemäß Grazer Archivtarifordnung (GATO) folgender Kostenersatz zu entrichten:
• Schwarz-Weiß-Fotokopien: EUR 0,30
• Farb-Fotokopien pro Seite (Kopien aller Formate bis zu DIN A3): EUR 1,00
• Herstellung von Digitalisaten durch Archivpersonal: EUR 2,00
• Herstellung von Digitalisaten in Selbstbedienung, pro Seite (Scans aller Formate bis zu DIN A2) EUR 0,20
• Herstellung von reproduktionsfähigen Digitalisaten bis zu DIN A4 (Fotografien): EUR 5,00
• Herstellung von reproduktionsfähigen Digitalisaten ab DIN A3 (Pläne, Plakate etc.): EUR 10,00
• Bereitstellung von Digitalisaten auf einem Datenträger (exkl. Datenträger), durch Upload (Cloud-Webdienst) bzw. durch Email-Versand: EUR 5,00 und zusätzlich pro File (Datei) EUR 2,00
Aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen kann bestimmtes Archivgut von der Reproduktion ausgenommen sein.
Die Verwendung von Archivgut in Publikationen mittels Reproduktion ist schriftlich bei der Archivleitung zu beantragen. Im Falle der Reproduktion oder Zitation von Archivgut ist dem Archiv unmittelbar nach Erscheinen unaufgefordert ein Belegexemplar zu übermitteln. Sofern im Archivinformationssystem GAIS online vorhandene Digitalisate unter der Lizenz CC BY-NC 3.0 AT <https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/at/> für nichtkommerzielle Zwecke kostenfrei weiterverwendet werden können, ist dies in den betreffenden Verzeichnungsdaten ausgewiesen.
5.5.3 Öffentliche Bereiche
Im Foyer im Erdgeschoss befinden sich Garderobenkästen und ein Tisch mit Sitzgelegenheiten. Das Foyer wird fallweise für Veranstaltungen und Ausstellungen des Archivs genutzt.
5.6 BEREICH KONTROLLE
5.6.1 Identifikator der Verzeichnungseinheit AT-STARG ISDIAH
5.6.2 Identifikator der Institution AT-STARG
5.6.3 Angewandte Regeln und/oder Konventionen
ISDIAH – International Standard for Describing Institutions with Archival Holdings, 1st ed., International Council on Archives, 2008.
ISO 639-2 – Codes for the representation of names of languages — Part 2: Alpha-3 code
ISO 8601 – Data elements and interchange formats – Information interchange – Representation of dates and times
ISO 15511 – Information and documentation — International standard identifier for libraries and related organizations (ISIL)
ISO 15924 – Codes for the representation of names of scripts
5.6.4 Status Entwurf, korrigiert
5.6.5 Erfassungsstufe vollständig
5.6.6 Daten der Erstellung, Überarbeitung oder Löschung ISO 8601 2018-09-07, rev. 2022-05-10
5.6.7 Sprache(n) und Schrift(en) Deutsch
ISO 639-2/B ger
ISO 15924 latn
5.6.8 Quelle(n) Wolfram DORNIK: Von verschlungenen Wegen und verlorener Geschichte. Historische Entwicklung und Bestände des Stadtarchivs Graz, in: Historisches Jahrbuch der Stadt Graz, 45/46, Graz 2016, 351-371.
Die Kunstdenkmäler der Stadt Graz. Die Profanbauten des IV. und V. Bezirkes (Lend und Gries), bearbeitet von Amélie SZTATECSNY, Elisabeth SCHMÖLZER, Inge DORN, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt (= Österreichische Kunsttopographie, 46), Wien 1984, 142-143.
5.6.9 Angaben zu Aktualisierungen Erstellt von Wolfram Dornik und Tamara Kefer 07.09.2018, revidiert am 10.11.2022
6. VERKNÜPFUNG DER BESCHREIBUNG DER ARCHIVGUT VERWAHRENDEN INSTITUTION MIT BESTÄNDEN UND HERKUNFTSSTELLEN
Erste Verknüpfung
6.1. Titel und Identifikator der verwandten Materialien
Titel Archiv der Stadt Graz
Identifikator AT-STARG 1
6.2 Beschreibung der Beziehung Zuständigkeit des Archivs als Stadtarchiv für die Dienststellen und Behörden der Stadt Graz sowie die städtischen Unternehmen und Beteiligungen
6.3 Daten der Beziehung 1720 –
6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
Zweite Verknüpfung
6.1. Titel und Identifikator der verwandten Materialien
Titel Ehemalige Grazer Umgebungsgemeinden
Identifikator AT-STARG 2
6.2 Beschreibung der Beziehung Zuständigkeit des Archivs als Stadtarchiv für die von der Stadt Graz im Jahr 1938 übernommenen Unterlagen der ehemaligen Umgebungsgemeinden
6.3 Daten der Beziehung 1938 –
6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
Dritte Verknüpfung
6.1. Titel und Identifikator der verwandten Materialien
Titel Nichtstädtische Provenienzen
Identifikator AT-STARG 3
6.2 Beschreibung der Beziehung Zuständigkeit des Stadtarchivs Graz für die von der Stadt Graz in Wahrnehmung ihrer Aufgaben übernommenen Unterlagen fremder Provenienz und die vom Stadtarchiv auf dem Wege der Sammlung erworbenen Unterlagen nicht-städtischer und privater Herkunft
6.3 Daten der Beziehung 1876 –
6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
Vierte Verknüpfung
6.1. Titel und Identifikator der verwandten Materialien
Titel Sammlungen
Identifikator AT-STARG 4
6.2 Beschreibung der Beziehung Zuständigkeit des Stadtarchivs Graz für die von der Stadt Graz angelegten oder rechtmäßig erworbenen Sammlungen und Berechtigung zur Übernahme archivwürdiger Unterlagen von juristischen oder natürlichen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
6.3 Daten der Beziehung 1825 –
6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
Fünfte Verknüpfung
6.1. Titel und Identifikator der verwandten Materialien
Titel Archivbibliothek
Identifikator AT-STARG 5
6.2 Beschreibung der Beziehung Zuständigkeit des Stadtarchivs Graz für die Führung der wissenschaftlichen Archivbibliothek und der Amtsbibliothek
6.3 Daten der Beziehung 1930 –
6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
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